Land- und Forstwirtschaft
Als Land- und Forstwirt stehen Sie sowohl durch die zunehmende Verdichtung der Produktion als auch durch die Flut von EU-Vorschriften unter hohem Druck. Wir kennen uns mit den speziellen Belangen der Branche und den steuerlich relevanten Sonderfällen aus.
Planen Sie eine Expansion Ihres Betriebes? Egal ob Betriebsteilungen, Gesellschaften gem. § 51a des Bewertungsgesetzes, Kooperationen oder Nebenbetriebe (Hofladen, Photovoltaik-Anlagen, Ferienwohnungen etc.): Wir sind der Ansprechpartner.
Schenken Sie uns Ihr Vertrauen, und gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie den Kopf frei haben, um Ihrem Betrieb eine dauerhafte Grundlage zu sichern. Ein Anruf genügt.